Baugenehmigung – Nicht nur auf die Größe kommt es an!
Wenn Sie Ihr Gartenhaus planen, sollten Sie sich zunächst die folgenden Fragen stellen:
- Haben Sie vor die Dauerhaftigkeit Ihres Gartenhauses mit einem Fundament deutlich zu erhöhen?
- Wie groß soll Ihr Gartenhaus sein und wo wird es stehen?
- Wie möchten Sie es nutzen – Als Geräteschuppen oder doch eher als Wohnsitz im Sommer?
Ein festes Fundament schützt das Holz Ihres Gartenhauses vor heraufziehender Feuchtigkeit. Für die Langlebigkeit ist dies der entscheidende Faktor, denn Wasser ist einer der größten Feinde des Holzes.
Leider sind Gartenhäuser mit einem Fundament in allen Bundesländern per se baugenehmigungspflichtig, was jedoch nicht auf die Größe des Hauses zutrifft! Hier gibt es je nach Gemeindevgroße Unterschiede. Deshalb bietet es sich an, vor dem Kauf einmal im zuständigen Bauamt nachzufragen. Denn auch wo das Holzhaus stehen wird – im eigenen Garten hinter dem Haus, in einer Kleingartenkolonie, oder auf Ihrer Streuobstwiese in den Voralpen – spielt bei der Baugenehmigung eine Rolle.
Wer einfach einen Geräteschuppen in seinen Garten stellen will, um darin seinen Rasenmäher und diverse andere Gartengeräte unterzubringen, der braucht an eine Baugenehmigung in den meisten Fällen keine Gedanken zu verschwenden. Auch Heimwerker und Hobbybastler können sich ein kleines Häuschen in den Garten stellen, sofern es eine Höhe von 4 m (bzw. 3 m am Rand des Grundstücks) je nach Art des Daches nicht übersteigt. Die Liste der örtlichen Bestimmungen und Sonderregelungen ist jedoch endlos. In jedem Fall empfiehlt es sich vorher mit seinen Nachbarn über das eigene Projekt zu sprechen, da widerrechtlich gebaute Gartenhäuser ein häufiger Grund für unbequeme Nachbarschaftsstreitigkeiten sind.
Eine Baugenehmigung ist in jedem Fall erforderlich, wenn Sie Ihr Gartenhaus für regelmäßige Übernachtungen nutzen möchten. Dabei spielt es keine Rolle ob gerade mal ein Bett in die vier Wände passt, oder ob Sie sich und Ihrer Familie ein luxuriöses Ferienhaus mit allem drum und dran gönnen wollen.
Wie kann ich eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus einholen?
Leider haben für den Bau eines Gartenhauses nicht nur die 9 Bundesländer unterschiedliche Bestimmungen. Dazu kommen eine Unzahl örtlicher Besonderheiten. Dies können beispielsweise historische Ortsansichten oder ein Denkmal sein.
Sollten Sie sich nicht ganz sicher sein, ob der Bau Ihres Gartenhauses ohne Baugenehmigung zulässig ist, sollten Sie zuerst bei der örtlichen Gemeideamt nachfragen.
Eine Baugenehmigung beantragt man in der zuständigen Baubehörde, wo dieser Antrag durch einen Sachbearbeiter geprüft wird. Zum Teil ist auch eine Ortsbesichtigung vonnöten, um Nachbesserungen einzufordern oder um den Antrag so zu bewilligen.
Man sollte stets darauf achten, dass man keine Falschaussagen im Antrag macht, da Fehler zum Entzug der Baugenehmigung führen und schlimmere größere Konsequenzen mit sich bringen können. Um solchen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollte vor Baubeginn das Gartenhaus entsprechend der örtlichen Vorschriften geplant werden. Auskünfte über diese Vorschriften werden dabei von der örtlichen Baubehörde erteilt.
Falls Sie irgendwelche Fragen zum Thema Baugenehmigung haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir versuchen mit Ihnen die bestmögliche Lösung zu finden.